Wer den Staat schützen soll, darf ihn nicht im Chat verhöhnen
Wer den Staat schützen soll, darf ihn nicht im Chat verhöhnen Chatnachrichten_2026.jpg henriette_garbade Do., 22.10.2026 – 16:55 Zwei Justizvollzugsbeamte teilten in einer Chatgruppe volksverhetzende Inhalte. Das BVerwG urteilt: Auch ohne nachgewiesene verfassungsfeindliche Gesinnung kann die Entfernung aus dem Dienst drohen. Staats- und Verfassungsrecht