Bahnfahren als Arbeitszeit!?
Mitten in die Diskussion zur Erfassung der Arbeitszeit platzt ein Urteil des VG Lüneburg mit Sprengkraft: Bahnfahren ist Arbeitszeit. In diesem Beitrag erfahren Sie mehr zu den Hintergründen des Urteils und welche Maßstäbe bei der Bewertung von Dienstreisen als Arbeitszeit gelten. Der Fall Die Arbeitgeberin ist ein Speditionsunternehmen, spezialisiert auf die Überführung von Fahrzeugen. Deren Arbeitnehmer fahren mit der Bahn zum Abholort des Fahrzeugs, übernehmen es und fahren das Fahrzeug anschließend zum Zielort. Von dort reisen … Mehr