Grenzüberschreitende Spaltung und Formwechsel sind nun innerhalb der EU und EFTA möglich
Der deutsche Gesetzgeber hat mit Wirkung zum 01.03.2023 das deutsche Umwandlungsgesetz (UmwG) um neue Regelungen zur grenzüberschreitenden Spaltung (§§ 320–332 UmwG) und zum grenzüberschreitenden Formwechsel (§§ 333–345 UmwG) ergänzt. Damit wurde die sogenannte Umwandlungsrichtlinie der EU (Richtlinie (EU) 2019/2121) im deutschen Recht umgesetzt. Dies ist ein Element, um die in den EU-Verträgen garantierte Niederlassungsfreiheit für EU-Kapitalgesellschaften rechtlich zu verankern. Grenzüberschreitende Verschmelzung gibt es schon seit 2007 Bereits seit 2007 gibt es im deutschen Recht Regelungen … Mehr