Eingetragener Verein: Vorstand ist sozialversicherungspflichtig beschäftigt
Vorstandsmitglieder eines eingetragenen Vereins, die für Verwaltungsaufgaben monatlich vergütet werden, stehen in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis i.S.d. 7 SGB IV. Das hat das LSG Baden-Württemberg in seinem Urteil vom 21.01.2020 (Az. L 11 BA 1596/19) klargestellt. Hiervon abzugrenzen sei das (objektiv) ehrenamtliche Engagement. Regelmäßige monatliche Vergütung spricht für abhängiges Beschäftigtenverhältnis Der eingetragene Verein war gerichtlich gegen nachgeforderte Beiträge der DRV vorgegangen. Die DRV hatte auf Basis einer Betriebsprüfung nach § 28p SGB IV Beiträge für die … Mehr