Fluggastrechte-Abtretung an litauischen Dienstleister wirksam – RDG greift bei Online-Services aus EU-Ausland nicht
Die Wirksamkeit einer Forderungsabtretung nach deutschem Recht bestimmt sich gemäß Art. 14 Abs. 2 Rom I-VO nach dem Recht, dem die übertragene Forderung unterliegt. Bei Ausgleichsansprüchen aus der Fluggastrechteverordnung handelt es sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs um gesetzliche Ansprüche auf vertraglicher Grundlage (BGH, 25.02.2016 – Az: X ZR 35/15). Der Europäische Gerichtshof ordnet diese Ansprüche ebenfalls einer vertraglichen Regelung zu (EuGH, 07.03.2018 – Az: …