Der Auskunftsanspruch nach DSGVO und die Frage des Schadensersatzes
Arbeitsgericht Oldenburg verurteilt Arbeitgeber zur Zahlung von EUR 10.000,00 Nach dem zwischenzeitlichen „Hype“ um die Instrumentalisierung des Auskunfts- und Kopieanspruchs nach der DSGVO im Arbeitsrecht ist ein wenig Ruhe eingekehrt in die Thematik. Auch, weil die Gerichte in der Vergangenheit mit der Anerkennung des immateriellen Schadensersatzes eher zurückhaltend umgegangen sind. Eine neue Welle könnte sich nun aber nach einer aktuellen Entscheidung des ArbG Oldenburg Bahn brechen. Dieses hat einen Arbeitgeber zur Zahlung eines immateriellen Schadensersatzes … Mehr