Persönliche Haftung bei DSGVO-Verstößen – Das sollten Geschäftsführer wissen
Die anwaltliche Praxis zeigt, dass auch fast fünf Jahre nach Inkrafttreten der DSGVO noch immer nicht bei allen Unternehmen die Ernsthaftigkeit und Wichtigkeit der Datenschutz-Compliance angekommen ist. Dass der Datenschutz im Unternehmen nicht zu unterschätzen ist, zeigt zum einen, dass bei einem DSGVO-Verstoß ein Bußgeld von bis zu 4 Prozent des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres gegen das jeweilige Unternehmen verhängt werden kann. Zum anderen droht der Geschäftsleitung eine persönliche Inanspruchnahme durch das … Mehr