Frist für die Erfüllung der arbeitgeberseitigen Mitwirkungsobliegenheiten bei Urlaubsgewährung
BAG, Urteil vom 31.1.2023, 9 AZR 107/20 Leitsatz (amtlich) Die bei einer mit Art. 7 der Richtlinie 2003/88/EG konformen Auslegung von § 7 BUrlG bei Langzeiterkrankungen geltende 15-monatige Verfallfrist kann ausnahmsweise unabhängig von der Erfüllung der Aufforderungs- und Hinweisobliegenheiten beginnen, wenn die Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers so früh im Urlaubsjahr eintritt, dass es dem Arbeitgeber tatsächlich nicht möglich war, zuvor seinen Obliegenheiten nachzukommen. Der Fall: Der Kläger war seit dem 1. November 1989 bei der Beklagten beschäftigt. Der TVöD-V … Mehr