Kopplungsgeschäfte bei Investmentfonds: BMF hält an Aktiengewinnberechnung fest
Der BFH hat entschieden, dass Gewinne und Verluste aus gekoppelten Options- und Termingeschäften nicht in die Ermittlung der ausschüttbaren Veräußerungsgewinne aus Aktien auf Fondsebene einzubeziehen sind. Das BMF stellt jedoch klar, dass dies keine Auswirkungen auf die Aktiengewinnberechnung nach § 8 InvStG 2004 hat. Anleger und Verwaltungsgesellschaften müssen gegebenenfalls Korrekturen vornehmen. Das BMF hat mit seinem Schreiben vom 16.10.2026 (Az. IV C 1 – S 1980/00255/008/026) auf das BFH-Urteil vom 03.03.2026 – VIII R 24/21 reagiert und sein Schreiben vom 07.04.2022 … Mehr