OLG Köln: Als der Rabatt die Matratze teurer machte
Ein Matratzenhändler warb mit einem vermeintlichen Schnäppchen, obwohl die Matratze vor der Rabattaktion günstiger gewesen war als zum Aktionspreis. Das OLG Köln untersagte die Werbung, wobei ein Sternchenhinweis die Irreführung sogar noch verstärkte.