Mietpreisbremse bei Mischnutzung: Mietspiegel allein reicht nicht
Ist dem Mieter vertraglich nicht nur die Wohnnutzung, sondern auch eine teilgewerbliche Nutzung der Mieträume gestattet, kann die ortsübliche Vergleichsmiete nicht allein auf Grundlage des Mietspiegels bestimmt werden – es bedarf eines Sachverständigengutachtens. Die §§ 556d ff. BGB begrenzen in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt die zulässige Miete auf höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Voraussetzung für die Anwendung dieser Mietpreisbremse ist die korrekte …