OLG München 18.05.2021: einstweilige Verfügung gg Zwangseinziehung GmbH-Anteil – Start Up
Der betroffene Gesellschafter wurde „Opfer“ der Zwangseinziehung seines GmbH-Anteils. Das OLG hatte sich mit der Frage, inwieweit die zwischenzeitlich geänderte Gesellschafterliste zu korrigieren sei, im Rahmen des einstweiligen Verfügungsverfahrens zu befassen. Der Investor ging vom Vorliegen eines so genannten „Bad Leaver Events“ aus und triggerte damit Kündigung und Abberufung als Geschäftsführer aus wichtigem Grund. Nachfolgend … Weiterlesen