Klagerücknahmefiktion auch bei Vergleichsverhandlungen?
Das Problem: Rechtsunsicherheit bei schwebenden Vergleichsverhandlungen Häufig enden arbeitsgerichtliche Streitigkeiten nicht mit einer streitigen Entscheidung, sondern meistens durch Vergleich. In bestimmten Konstellationen kann der Rechtsstreit aber auch wegen Eintritts der sogenannten Klagerücknahmefiktion § 54 Abs. 5 ArbGG i.V.m. § 269 Abs. 3 bis 5 ZPO enden, wenn und weil das Gericht das Ruhen des Verfahrens angeordnet hat und die … Weiterlesen