Nachweis eines Impfschadens
NACHWEIS EINES IMPFSCHADENS Zunächst bedarf es einer ärztlichen Diagnostik des Gesundheitsschadens. Hierzu sind die klinischen Symptome zu dokumentieren, denn auch wenn der behandelnde Arzt oft von einem Impfschaden spricht, dokumentieren die ärztlichen Behandler nicht immer die Befunde, die diese mündliche Erklärung stützt. Daher sollte, wenn der ärztliche Behandler dies nicht dokumentiert, zunächst ein Gedächtnisprotokoll mit der Dokumentation der Beschwerden angefertigt werden. Diese Beschwerden sollten zusätzlich ärztlich dokumentiert (ggf. auch nachgeholt) werden. Denn oftmals beginnen die … Mehr