GmbH-Gesellschafterversammlungen virtuell möglich
Die zahlreichen positiven Praxiserfahrungen während der Coronapandemie haben den Gesetzgeber zu einer kleinen, jedoch wesentlichen Gesetzesänderung veranlasst: Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) können ab sofort ihre Gesellschafterversammlungen auch virtuell abhalten, ohne dass hierzu eine explizite Satzungsregelung bestehen muss. Hoher Bedarf nach digitalen Meetings Nachdem aufgrund der Coronapandemie in den letzten zweieinhalb Jahren persönliche Kontakte zu reduzieren waren, stieg in der Bevölkerung und insbesondere auch im Rechtsverkehr der Bedarf nach digitalen Kontaktformaten bzw. Zusammenkünften jeglicher Art … Mehr