NACHWEISGESETZ – ÄNDERUNGEN ZUM 01. AUGUST 2022
1. Umsetzung der EU-Arbeitsbedingungenrichtlinie Bereits im Sommer 2019 trat die Arbeitsbedingungenrichtlinie 2019/1152/EU in Kraft. Ziel der Richtlinie war den Katalog arbeitgeberseitiger Informationspflichten zu erweitern, die neuen materiellen Arbeitnehmerschutz Vorschriften umzusetzen sowie die Durchsetzbarkeit der Transparenzanforderungen zu stärken. Ebenso wie die anderen EU-Staaten musste auch Deutschland die Vorgaben aus der Richtlinie in das deutsche Recht implementieren. Die wohl gravierendsten Änderungen betreffen dabei das Nachweisgesetz (NachweisG). 1.1. NachweisG a.F. (vor dem 01.08.2022) Mit dem Ziel, transparente … Mehr