gGmbHs: Abfindungen in Höhe des Nennwerts entsprechen der Gemeinnützigkeit
Wird ein Gesellschafter aus einer GmbH ausgeschlossen, so hat er einen Anspruch auf eine Abfindung. Ihre Höhe richtet sich nach den allgemeinen gesetzlichen Regeln. Wie aber liegt der Fall bei dem Ausschluss aus einer gGmbH? Dazu äußerte sich das OLG Hamm wie folgt: Insolventer Gesellschafter wird aus gGmbH ausgeschlossen Der Gesellschafter einer gGmbH war aufgrund seiner Insolvenz aus der gGmbH ausgeschlossen worden. Als Abfindung erhielt er, aufgrund einer entsprechenden Satzungsregelung, den Nennwert (Nominalwert) in Höhe … Mehr