250.000 € Teilschmerzensgeld wegen groben Behandlungsfehler in der neonatologischen Versorgung der Klägerin im Jahr 2014
Landgericht Gera, Urteil v. 14.09.2021, Az.: 6 O 1178/17 Wir vertreten in diesem Fall eine kleine Patientin, die völlig gesund geboren wurde. Leider wurde durch die Weihnachtsfeiertage verabsäumt, das Laborergebnis zur Eiweißverträglichkeit abzuwarten und der kleinen Neugeborenen wurde Milch zugefüttert. Alle Zeichen der Unverträglichkeit auf das Milcheiweiß wurden ignoriert, so dass das kleine Mädchen einen schweren Hirnschaden davontrug. Außergerichtlich haben wir die, hinter der Klinik stehende Haftpflichtversicherung zur Anerkennung des Schadenfalls aufgefordert. Die Haftpflichtversicherung hat … Mehr