NEUERUNGEN FÜR WEG-VERWALTER: PRÜFUNGSVERORDNUNG IN KRAFT GETRETEN
Mit Wirkung zum 17.12.2021 ist die Zertifizierter-Verwalter-Prüfungsverordnung (ZertVerwV) in Kraft getreten. Damit hat der Gesetzgeber die Inhalte und den Ablauf der vor der IHK abzulegenden Prüfung definiert, mit der der Nachweis geführt werden kann, dass der Verwalter über die rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse verfügt und sich daher als „zertifizierter Verwalter“ bezeichnen kann. Zur ordnungsgemäßen Verwaltung und Benutzung müssen Wohnungseigentümer ab dem 01.12.2022 gem. § 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG i.V.m. § 48 Abs. … Mehr