Virtuelle Generalversammlungen aktuell auch ohne Satzungsgrundlage möglich
Um die Handlungsfähigkeit von NPOs während der Coronapandemie sicherzustellen, hat der Gesetzgeber im letzten Jahr das sog. Covid-19-Gesetz verabschiedet. Damit können beispielsweise Vereine ihre Beschlüsse auch in virtuellen Mitgliederversammlungen fassen – selbst wenn die Satzung hierzu keine Regelung enthält. Bisher war unklar, ob auch Genossenschaften von dieser Ausnahme profitieren können. Denn das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe hatte im Frühjahr 2021 entschieden, dass virtuelle Generalversammlungen bei Genossenschaften trotz des Covid-19-Gesetzes weiterhin nur mit einer entsprechenden Satzungsregelung möglich … Mehr