Bei Betriebsprüfungen kann der Versicherungsträger auf Infos vom Hauptzollamt zurückgreifen
Der Versicherungsträger kann im Rahmen einer Prüfung nach § 28p Abs. 1 S. 1 SGB IV Unterlagen vom Hauptzollamt einbeziehen und unter sozialversicherungsrechtlichen Gesichtspunkten auswerten. Das hat das Landessozialgericht Köln mit Beschluss vom 16.03.2020 (Az. L 8 BA 195/19 B ER) festgestellt. Prüfung der Versicherungsträger nach § 28 Abs. 1 S. 1 SGB IV Die Antragstellerin warf dem Versicherungsträger (Antragsgegnerin) vor, dass keine Prüfung im Sinne des § 28p Abs. 1 S. 1 SGB IV … Mehr