Übergriffige Steuerfahnder müssen in die Schranken gewiesen werden
„Deutschlands oberste Finanzrichter haben die Steuerfahndung zur Mäßigung aufgerufen. Es komme immer wieder vor, dass die Fahnder nicht sauber zwischen Strafverfahren und Steuerermittlungsverfahren trennten, sagte Bundesfinanzhof-Präsident Rudolf Mellinghoff am Dienstag in München. “Die Steuerfahndung muss sich entscheiden, welches Verfahren sie führen will”, sagte der Richter. Durch die Vermischung ergäben sich grundsätzliche Konflikte zwischen Straf- und Steuerjustiz. Zudem würden Betroffene mitunter benachteiligt. Es gebe Fälle, in denen Steuerpflichtige von den Strafgerichten rechtskräftig verurteilt worden seien und … Mehr