Gelten die Ausnahmen des Covid-19-Gesetzes auch für Genossenschaften?
Das Covid-19-Gesetz dient mit seinen zahlreichen Ausnahmeregelungen in erster Linie dazu, die Handlungsfähigkeit von NPOs auch in der Pandemie sicherzustellen. Wie weit die einzelnen Ausnahmen jedoch reichen, ist häufig noch unklar. Nun hat das Oberlandesgericht (OLG) Sachsen-Anhalt mit seiner Entscheidung vom 06.11.2020 eine für das Genossenschaftsrecht außerordentlich wichtige Frage geklärt. Genossenschaft trennt sich von einem Vorstand In dem Fall, der schließlich vor dem OLG Sachsen-Anhalt landete, hatte eine Genossenschaft einen ihrer zwei Vorstände seines Amtes … Mehr