Betriebliche Altersversorgung und Teilzeitkräfte – Gehaltsbezogene „gespaltene Rentenformel“ als probates Mittel zur Berechnung individueller Pensionsansprüche
Die betriebliche Altersversorgung ausgeschiedener Arbeitnehmer ist und bleibt ein regelmäßiger wie kostenintensiver Streitgegenstand vor den deutschen Arbeitsgerichten. Ein ums andere Mal fühlen sich dabei Teilzeitkräfte gegenüber ihren in Vollzeit beschäftigten Kollegen benachteiligt und klagen vor den Arbeitsgerichten. Das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 3. Juni 2020 – 3 AZR 480/18) hat nun in einer jüngeren Entscheidung die Rechtmäßigkeit eines in der Praxis gern genutzten Mittels auch mit Blick auf § 4 TzBfG verifiziert: die sog. „gespaltene Rentenformel“. 1. „Gespaltenen Rentenformeln“: … Mehr