Geschäftsreisen ins EU-Ausland: A1-Bescheinigung nach wie vor erforderlich
Eine A1-Bescheinigung ist bei Geschäftsreisen von Arbeitnehmern aus Deutschland in das EU- und EWR-Ausland sowie in die Schweiz grundsätzlich für den Nachweis erforderlich, dass der Arbeitnehmer weiterhin in der deutschen Sozialversicherung versichert ist. EU-Recht: Geschäftsreise = Entsendung In welchem Land der Arbeitnehmer bei Arbeitsverhältnissen mit EU/EWR/Schweiz-Auslandsbezug sozialversichert ist – und dass er jeweils nur in einem Land sozialversichert ist – regelt das EU-Recht (Verordnung (EG) Nr. 883/2004 und Verordnung (EG) Nr. 987/2009). Das EU-Recht unterscheidet … Mehr