Das Minus zum Minimum: Hartz-IV-Sanktionen vor dem Bundesverfassungsgericht
Hartz IV ist das Minimum: Das Arbeitslosengeld II ist dazu da, das vom Bundesverfassungsgericht 2010 postulierte Recht jedes in Deutschland lebenden Menschen auf ein “menschenwürdiges Existenzminimum” zu gewährleisten. Wer das zum menschenwürdigen Dasein “unbedingt Erforderliche” nicht hat, dem muss der Staat es verschaffen, einschließlich eines “Mindestmaßes an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben”. Weniger als das ist menschenunwürdig. Und doch kommt es regel-, plan- und gesetzmäßig und in nicht geringer Anzahl vor, dass Menschen … Mehr