Haftung im Unternehmensverkauf: Erwerber von Unternehmen steht für Steuerverbindlichkeiten ein
Die Übernahme eines Unternehmens birgt nicht nur Chancen, sondern auch Risiken. Das Verwaltungsgericht Braunschweig (8 B 125/24) hat in einem aktuellen Beschluss wichtige Grundsätze zur Haftung des Erwerbers für steuerliche Altverbindlichkeiten des Veräußerers formuliert. Für Entscheidungsträger im Management ist dieses Urteil ein Anlass, die eigene Unternehmensstrategie bei Übernahmen zu überdenken. Im Mittelpunkt stehen drei zentrale…WeiterlesenHaftung im Unternehmensverkauf: Erwerber von Unternehmen steht für Steuerverbindlichkeiten ein Quelle