Überprüfung durch SCHUFA kann datenschutzwidrig sein
Unternehmen, die Dienstleistungen erbringen, haben üblicherweise ein hohes Interesse daran, zu wissen, ob der Vertragspartner auch tatsächlich solvent ist. Doch dürfen sich Unternehmen einfach so an Einrichtungen wie die SCHUFA wenden, um Informationen über die Bonität ihrer Kunden herauszufinden? Überprüfung durch SCHUFA nach Vertragsschluss In einem Fall, der vor dem Landgericht (LG) Stuttgart behandelt wurde, ging es um die Weitergabe von Positivdaten. Dies sind im Wesentlichen Informationen über Vertragsdaten des jeweiligen Kunden. Ein Telekommunikationsunternehmen übermittelte … Mehr