Selbstverwaltung bei Sozialträgern stärken
Foto: © picture alliance / Malte Ossowski / SVEN SIMON Zum Grundprinzip der deutschen Sozialversicherungen gehört, dass diese durch Versicherte und Arbeitgeber selbstverwaltet werden. Dies basiert auf dem Grundgedanken, dass die Betroffenen durch ihre gewählten Vertreter:innen das Recht bekommen sollen, die sie unmittelbar betreffenden öffentlichen Aufgaben – im Rahmen der Gesetze – mit eigenverantwortlichen Gestaltungsspielräumen selbst zu regeln. Doch der jüngst vorgelegte Schlussbericht des Bundeswahlbeauftragten für die Sozialversicherungswahlen 2023 zeigt: Es gibt eine große Unkenntnis … Mehr