Das Berliner Testament und die Pflichtteilsstrafklausel
Wie sichergestellt werden kann, dass der Alleinerbe auch tatsächlich Alleinerbe bleibt Das Berliner Testament, ob eigenhändig oder notariell erstellt, ist eine unter Eheleuten weit verbreitete Art, den letzten Willen zu verfügen. Sinn und Zweck eines Berliner Testaments: Der länger lebende Ehegatte soll Alleinerbe werden und das gesamte Vermögen erhalten. Die gemeinsamen Kinder sollen beim Tod des Erstversterbenden leer ausgehen und erst nach dem Versterben des zweiten Ehegatten das verbleibende Vermögen erhalten. So kann zum einen … Mehr