Bildnisverbreitung im Sylt-Skandal war rechtswidrig, Erfolg für unseren Mandanten gegen Bild.de und t-online.de
BUSE HERZ GRUNST RECHTSANWÄLTE Bildnisverbreitung im Sylt-Skandal war rechtswidrig, Erfolg für unseren Mandanten gegen Bild.de und t-online.de Rechtsgebiet: Medien- und PresserechtSachbearbeitender Rechtsanwalt in unserer Kanzlei: Norman Buse, LL.M. Das Landgericht Hamburg hat in zwei Beschlüssen vom 12.06.2024 und vom 01.07.2024 gegen die Axel Springer Deutschland GmbH (Az. 324 O 262/24) und gegen die Ströer Digital Publishing GmbH (324 O 267/24) entschieden, dass die Verbreitung des Bildnisses unseres Mandanten im Rahmen der rassistischen Vorfälle im Sylter … Mehr