Ewiges Widerrufsrecht bei Kaskadenverweis?
Ewiges Widerrufsrecht bei Kaskadenverweis in Verbraucherdarlehensvertrag? Dazu hat das Kammergericht Berlin am 23.05.2024, 8 U 112/22, entschieden. Und zwar könne die Bank bei fehlerhafter Widerrufsinformation, die den sog. Kaskadenverweis zum Beginn der Widerrufsfrist enthält, im entschiedenen Fall nicht den Einwand des Rechtsmissbrauchs erheben. Was ist passiert? Der Sachverhalt Ewiges Widerrufsrecht bei Kaskadenverweis in Verbraucherdarlehensvertrag? Diese Frage stellte sich für das Kammergericht Berlin in dem am 23.05.2024, 8 U 112/24, entschiedenen Fall. In dem entschiedenen Fall … Mehr