Bundesgerichtshof urteilt zu Mogelpackungen
Eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 29. Mai 2024, Az. I ZR 43/23) wirft erneut ein Schlaglicht auf sog. Mogelpackungen. Diese zeichnen sich dadurch aus, dass durch die Gestaltung der (überdimensionierten) Verpackungsgröße über die tatsächliche Füllmenge des Produktes getäuscht wird. Im Folgenden stellen wir die wesentlichen Erwägungen und Folgen für die Praxis dar. Was hat der Bundesgerichtshof entschieden? Laut Bundesgerichtshof ist eine Verpackung eines Produkts in der Regel als unzulässige Mogelpackung einzustufen, wenn sie nur zu etwa zwei … Mehr