Die Anhebung der Regelaltersgrenze und ihre Bedeutung für die Betriebsrente
Bereits mit Wirkung zum 1.1.2008 ist das Gesetz zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische Entwicklung und zur Stärkung der Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz) in Kraft getreten. Damit wurde die bis 2008 in der gesetzlichen Rentenversicherung geltende Regelaltersgrenze von 65 Jahren schrittweise angehoben. Welche Auswirkungen sich aus der Anpassung der gesetzlichen Regelaltersgrenze für die betriebliche Altersversorgung ergeben, war seither bereits Gegenstand zahlreicher Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts. Jüngst hatten sich die Erfurter Richter mit der Frage … Mehr