BGH: Herabsetzende Aussagen über Konkurrenten
BGH: Herabsetzende Aussagen über Konkurrenten 28/04/2024 14:58 Kanzlei_Dr_Riegger Der Kläger ist ein Fachverband, in dem Hersteller von Eindrehpapieren für Zigaretten zusammengeschlossen sind. Er verfolgt als Satzungszweck die gewerblichen Interessen seiner Mitglieder. Die in Deutschland ansässige Beklagte vertreibt Rauchbedarfsartikel, u.a. das „R…“-Zigaretten-Eindrehpapier. Über ihren Internet-Auftritt verlinkte sie auf den Instagram-Account ihres Geschäftsführers, der in einem dort veröffentlichten Video über die Produkte anderer Papier-Hersteller folgendes behauptete: „It had chalk in it … It had bleach in it … Mehr