Fluggastrechte 2024: Fluggesellschaften haften für wetterbedingte Verspätungen
Fluggastrechte sind ein häufiger Gegenstand der Beiträge auf diesem Blog. Auch weil viele Betroffen sind und sich Airlines mit allen erdenklichen rechtlichen Mitteln zur Wehr setzen. Nun hat das Landgericht Lübeck entschieden, dass wenn es zu Verspätungen kommt, weil wetterbedingt Kerosinmangel herrscht, die Fluggesellschaft trotzdem zahlen muss (Az.: 14 S 33/23). Ansprüche nach der Fluggastrechteverordnung Kunden eines Flugunternehmens haben im Falle von Verspätungen oder Annullierungen grundsätzlich Ansprüche auf eine geldwerte Pauschale, Hotelunterkunft und ausreichend Verpflegung während … Mehr