Erben und Vererben: Rechtzeitig die eigene Familiensituation prüfen
Wenn wir sterben, vererben wir einem oder mehreren Erben (sog. Erbengemeinschaft) unser Hab und Gut. Durch Testament oder Erbvertrag kann der Erblasser seinen bzw. seine Erben bestimmen. Wird allerdings kein Testament bzw. kein Erbvertrag errichtet, greift die gesetzliche Erbfolge, d.h. der Nachlass wird unter den Verwandten (vorrangig den Kindern) und dem Ehepartner in der vom Gesetz vorgeschriebenen Form vererbt. Die gesetzliche Erbfolge ist somit den traditionellen Familienkonstellationen vorbehalten. Wie wird aber der nichteheliche Partner im … Mehr