Brauche ich eine Vorsorgevollmacht?
Mit der Vorsorgevollmacht kann man für den Fall, dass man selbst nicht mehr fähig ist, Entscheidungen zu treffen, einer Person des Vertrauens die Wahrnehmung einzelner oder aller Angelegenheiten übertragen. Der Bevollmächtigte kann dann stellvertretend handeln, entscheiden und Verträge abschließen, ohne dass es weiterer (gerichtlicher) Maßnahmen bedarf. Die Vorsorgevollmacht kann sich auf Bankangelegenheiten, Verträge, Angelegenheiten der Gesundheit, des Aufenthaltes sowie auf andere Bereiche beziehen. Der Bevollmächtigte sollte jemand sein, dem man vertraut. Jemand der es schafft, … Mehr