BVerfG stellt klar: Geldentschädigungsansprüche sind nicht vererbbar
Bundesverfassungsgericht (Collage: D.Schmidt) BVerfG stellt klar: Geldentschädigungsansprüche sind nicht vererbbar Am 15. Dezember lehnte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zwei Verfassungsbeschwerden der Witwe des verstorbenen Altbundeskanzlers Dr. Helmut Kohl ab, indem es diese nicht zur Entscheidung annahm. Die Verfassungsbeschwerden richteten sich gegen zivilgerichtliche Entscheidungen über Unterlassungs- und Geldentschädigungsklagen, die auf das postmortale Persönlichkeitsrecht gestützt waren. Mit dieser Entscheidung stellt das Gericht endgültig klar, dass Geldentschädigungsansprüche wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts nicht vererblich sind. Hintergrund – Auslöser dieses … Mehr