DEADLINE 30.06.2022: EINTRAGUNG INS TRANSPARENZREGISTER SCHON ERFOLGT?!
Seit dem 01.10.2017 gibt es in Deutschland das elektronisch geführte Transparenzregister. Dieses Register soll der Bekämpfung von Geldwäsche dienen. Nach § 20 Geldwäschegesetz sind grundsätzlich alle inländischen juristischen Personen des Privatrechts und eingetragenen Personengesellschaften verpflichtet, dem Transparenzregister ihre sog. „wirtschaftlich Berechtigten“ mitzuteilen. „Wirtschaftlich Berechtigte“ sind diejenigen natürlichen Personen, die unmittelbar oder mittelbar mehr als 25 % der Kapital- oder Stimmanteile halten oder auf vergleichbare Weise Kontrolle ausüben. Da sich die Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten … Mehr