Betriebsratswahl: Briefwahl im Discounter – BAG stoppt 7.700 Stimmen per Post
In seiner jüngsten Entscheidung vom 22. Januar 2025 (Az. 7 ABR 23/23) hat das Bundesarbeitsgericht klargestellt: Auch bei bundesweiten Filialstrukturen ohne zentralen Hauptbetrieb ist eine generelle Briefwahl für alle Beschäftigten unzulässig. Ein Lebensmittel-Discounter wollte 7.700 Wahlberechtigte in 467 Filialen per Briefwahl abstimmen lassen – das BAG erklärte diese Wahl für unwirksam. Für Sie als Führungskraft bedeutet das: Die Digitalisierung und dezentrale Organisation ändern nichts an den strikten Anforderungen des § 24 WO. Dieses brandaktuelle Urteil … Mehr