Prüft man § 278 BGB auch bei der Pflichtverletzung? | Jurastudium
Wenn in juristischen Klausuren und Hausarbeiten § 278 BGB zu prüfen ist, so stellt sich die Frage, ob die Norm schon bei der Pflichtverletzung oder erst beim Vertretenmüssen anwendbar ist. In diesem Video gehen wir dieser Frage gemeinsam nach.