BSG entscheidet: Sturz auf dem Weg vom Bett ins Homeoffice ist Arbeitsunfall
Im Zuge der Corona-Pandemie etablierte sich auch das Arbeiten im Homeoffice. Weitgehend ungeklärt war jedoch bis vor Kurzem, inwiefern Mitarbeiter im Homeoffice durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt sind. Das Bundessozialgericht hat dazu nun Anfang Dezember eine vielbeachtete Entscheidung getroffen. Das Bundessozialgericht hat mit Urteil vom 8. Dezember 2021 (Aktenzeichen B 2 U 4/21) entschieden, dass ein Arbeitnehmer, der morgens auf dem erstmaligen Weg von seinem Bett ins Homeoffice stürzt, durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt ist. … Mehr