Datenschutz: Kein Auskunftsanspruch für Insolvenzverwalter
Insolvenzverwalter können vom Finanzamt keine Auskunft über das Steuerkonto eines Insolvenzschuldners verlangen. Denn er ist nicht “Betroffener” im Sinne der DSGVO – so das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG). Finanzamt muss personenbezogene Daten nicht herausgeben Im Streitfall hatte ein Insolvenzverwalter vom Finanzamt Informationen über personenbezogene Daten des Insolvenzschuldners verlangt. Dieses verweigerte die Übersendung des Auszugs jedoch. Denn für die Herausgabe der Informationen bestünden weder insolvenz- noch steuerrechtlich Auskunftsansprüche. Auch datenschutzrechtlich fehle es an einer Auskunftspflicht. Denn der Insolvenzverwalter … Mehr