Kein Ausweg aus „zu teuren“ Pensionszusagen für Arbeitgeber!
Die Hoffnungen auf ein Weihnachtsgeschenk aus Erfurt waren vergebens: Nach einem neuen Urteil vom 8. Dezember 2020 (3 AZR 64/19) [PM] sind Arbeitgeber nicht berechtigt, betriebliche Versorgungszusagen anzupassen, auch wenn aufgrund Änderung der zugrundeliegenden bilanzrechtlichen Bestimmungen die Kosten der Pensionszusage massiv angestiegen sind. Auch die langanhaltende Zinskrise und – so wird man vermuten müssen – die Corona-Krise werden insoweit keine neuen Spielräume eröffnen. Warum laufen Pensionszusagen zunehmend aus dem Ruder? Vereinfacht gesprochen, liegt das Problem … Mehr