Corona-Überbrückungshilfe auch für Vereine, gGmbHs, gUGs und Stiftungen
Gemeinnützige Organisationen, die sich aufgrund der COVID-19-Pandemie in finanziellen Engpässen befinden, können genau wie kleine und mittlere Unternehmen Staatshilfe beantragen. Alle gemeinnützigen Unternehmen und Organisationen können den Antrag stellen Zur Antragstellung berechtigt sind alle Unternehmen, aber auch gemeinnützige Institutionen, die wirtschaftlich aktiv sind. Der Umsatz dieser Unternehmen und Einrichtungen muss im April und Mai 2020 um mindestens 60 Prozent im Durchschnitt verglichen mit den Monaten April und Mai 2019 gesunken sein. Darüber hinaus dürfen die … Mehr