Schutz der „Marke Genossenschaft“ geplant
Genossenschaften wurden in letzter Zeit oft als Vehikel für fragwürdige Immobilieninvestments verwendet. Diese Geldanlagen gehören meist zum sog. grauen Kapitalmarkt, sind also großteils unreguliert. Das Land Brandenburg will durch eine Änderung des Genossenschaftsgesetzes nun eine frühzeitige Überprüfung herbeiführen und die „Marke Genossenschaft“ so vor Schaden durch Investmentpleiten bewahren. Verstöße gegen das Kapital- oder Vermögensanlagegesetz prüfen Jede Genossenschaft muss Mitglied in einem genossenschaftlichen Prüfungsverband sein, der in regelmäßigen (größenabhängigen) Abständen die Geschäftstätigkeit und Bilanz seiner Mitgliedsgenossenschaften … Mehr