Filesharing: Einmalige Ermittlung einer IP-Adresse kein Nachweis
Symbolbild Filesharing (Foto: © Benedetti – stock.adobe.com) Filesharing: Einmalige Ermittlung einer IP-Adresse kein Nachweis Das AG Düsseldorf hat in seinem Urteil vom 30.07.2015 (Az. 57 C 9677/14) entschieden, dass die einmalige Ermittlung einer IP-Adresse im Rahmen einer Filesharing-Abmahnung nicht ausreichend ist, um den tatsächlichen Nachweis einer Urheberrechtsverletzung durch den Abgemahnten zu erbringen. Sachverhalt: Der Beklagte wurde vor dem Amtsgericht Düsseldorf auf Zahlung von 955,60 EUR außergerichtlicher Abmahnkosten sowie Schadensersatz verklagt. Ausgangspunkt war eine vermeintliche Urheberrechtsverletzung durch die … Mehr