Urteil des OLG München I „Hans im Glück“
Symbolbild Justitia (Foto: © Dietmar Schmidt) Urteil des OLG München I „Hans im Glück“ Innenarchitektin erhält 120.000 € Schadensersatz wegen Urheberrechtsverletzung. Sachverhalt: Innenarchitektin verlangt Vergütung für Raumdesignkonzept Die Klägerin hatte als Innenarchitektin für die Fastfood-Kette „Hans im Glück“ ein Raumdesignkonzept erstellt. Dieses umfasste unter anderem raumhohe Birkenstämme ohne Äste mit schwarzen Tisch-Sitz-Ensembles. Für dieses Konzept erhielt die Klägerin 10.000 €. Zusätzlich sollte nach dem Vorbringen der Klägerin diese für jede weitere Filiale eine bestimmte Geldsumme … Mehr