Erbe annehmen oder ausschlagen? Die Rechte des „vorläufigen“ Erben
München, 21.08.2018: Oft ist aufgrund mangelnder Informationen nicht sicher, welche Konsequenzen mit einem Erbe verbunden sind. War der Erblasser verschuldet oder gar wohlhabend? Schnell stellt sich die Frage, ob man das Erbe überhaupt annehmen soll, wie beispielhaft folgender Fall verdeutlicht: Matthias M. erfährt vom Nachlassgericht, dass er Erbe seines Patenonkels geworden ist. Er hat allerdings gehört, dass dieser zuletzt in abenteuerlichen finanziellen Verhältnissen lebte. Gerüchteweise gibt es aber erhebliches Vermögen in der Schweiz. Matthias M. … Mehr