BGH: Keine Geldentschädigung wegen grober Beleidigung im persönlichen Umfeld
Symbolbild Deutsche Gesetze (Foto: © Max Woyack) BGH: Keine Geldentschädigung wegen grober Beleidigung im persönlichen Umfeld Der Bundesgerichtshof befasste sich im vorliegenden Urteil vom 24.05.2016 (Az. VI ZR 496/15) mit dem Anspruch auf Zahlung einer Geldentschädigung wegen grober Beleidigung im persönlichen Umfeld. Sachverhalt: Die Worte eines Vermieters Der Kläger ist ein ehemaliger Mieter des Beklagten. Dieser hatte ihn in Kurzmitteilungen (SMS) als „Lusche allerersten Grades“, „arrogante rotzige große asoziale Fresse“, „Schweinebacke“, „feiges Schwein“, „feige Sau“, … Mehr